Soforthilfe im Sterbefall
Was tun im Trauerfall?
Bei Eintritt des Todes im eigenen Heim muss umgehend der Hausarzt oder der zuständige Notarzt benachrichtigt werden. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt die Totenscheine aus. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Altenheim ein, werden diese Unterlagen selbstständig an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Oder bei der Abholung des Verstorbenen durch den Bestatter an dieses übergeben. Erst nach Ausstellung des Totenscheines dürfen wir die Überführung vornehmen. Informieren Sie uns jederzeit telefonisch und wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen und den nächsten Schritten.
Wir kümmern uns dann um alles Weitere und vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen in unseren Beratungsräumen in Lengefeld oder Olbernhau. Auch Hausbesuche sind kein Problem und nach Absprache möglich.